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Kurzzeitunterbringung

Dieses Angebot richtet sich an Menschen mit Behinderungen mit hohem oder höchstem Unterstützungsbedarf ab dem 15. Lebensjahr, die bei ihren Familien wohnen. Das Angebot kann genutzt werden, wenn Angehörige Entlastung brauchen oder sie beispielsweise einmal nicht zu Hause sind (z.B. wegen eines Krankenhausaufenthaltes, Urlaubs oder einer Dienstreise). Eine Kurzzeitunterbringung kann maximal für 30 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden und wird in den Wohnungen der Lebenshilfe Leibnitz ermöglicht.

Voraussetzungen für eine Kurzzeitunterbringung

  • Sie sind Angehörige*r eines Menschen mit hohem oder höchstem Unterstützungsbedarf ab dem 15. Lebensjahr

  • Ihr*e Angehörige*r benötigt Unterstützung zu Hause (Begleitung, Pflege)

  • Sie wohnen im Bezirk Leibnitz

  • Es wird aktuell ein Betreuungsangebot wie Tagesbegleitung und Förderung in der Region in Anspruch genommen

Ablauf

  • Kontaktaufnahme mit der zuständigen Mitarbeiterin in der zentralen Verwaltung der Lebenshilfe Leibnitz für den gewünschten Zeitpunkt.
  • Ausfüllen erforderlicher Unterlagen – Checkliste Kurzzeitunterbringung
  • Frei Platzressourcen werden geprüft
  • Platzzusage und Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Leiter des entsprechenden Wohnstandortes