Mit Ihrer Spende unterstützen Sie Menschen mit Behinderung in ihrem "Leben wie andere auch!"
Spendenkonto:
BKS Bank
AT90 1700 0001 8900 8317
Herzlichen Dank!
Spendenabsetzbarkeit
Nicht mehr Sie als Spenderin oder Spender müssen die Spenden an das Finanzamt melden, sondern wir als Spendenempfänger. Die Lebenshilfe ist verpflichtet,
Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum und Spendenbetrag
an das Finanzministerium zu übermitteln. Nur dann wird die Spende vom Finanzamt automatisch von der Steuer abgesetzt.
Wenn Sie Ihre Spende von der Steuer absetzen wollen benötigen wir folgende Informationen:
Bei Spenden mit Überweisung oder Dauerauftrag bitten wir Sie, uns Ihren Vornamen, Nachnamen, und Ihr Geburtsdatum im Feld „Verwendungszweck“ anzugeben.
Im Feld „Verwendungszweck“ können Sie Ihre Spende zusätzlich einer unserer Einrichtungen, Dienstleistungen oder Projekte widmen.
Beispiel für eine Spende mittels Überweisung:
Verwendungsweck (Beispiel):
Spende, Max Mustermann geb. 01.07.1962
Bei Barspenden bitten wir Sie um die Angabe der Daten direkt am Kassaeingangsbeleg.
Die Bekanntgabe der Daten ist für die SpenderInnen nicht verpflichtend.
Die Geltendmachung als Sonderausgabe kann aber nur bei Bekanntgabe der Daten erfolgen.