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Schulassistenz & Kindergartenassistenz in der Steiermark: Anspruch und Antrag

Stand: August 2026 — Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung für Eltern in der Steiermark und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung bzw. Ihrer BezirkshauptmannschaftBezirkshauptmannschaft Die Bezirks-Hauptmannschaft ist eine Behörde, die zum Staat Österreich gehört. Die Kurzform ist BH. Sie sorgt dafür, dass die Gesetze eingehalten werden. Die BH kümmert sich um verschiedene Bereiche, wie zum Beispiel Jugend und Soziales, Reise-Pass, Verkehr und Strafen..

Viele Eltern von Kindern mit Behinderung stehen vor derselben Frage: Mein Kind kommt in den Kindergarten oder in die Schule — braucht es dafür zusätzliche Unterstützung, und wie beantrage ich diese? Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, was Schulassistenz und Kindergartenassistenz sind, wer Anspruch hat und wie der Antrag in der Steiermark abläuft.

Was ist Schulassistenz bzw. Kindergartenassistenz?

Schul- und Kindergartenassistenz ist eine Unterstützungsleistung für Kinder mit Behinderung, die den Schul- bzw. Kindergartenbesuch erst ermöglicht oder erleichtert. Eine Assistenzperson begleitet das Kind während der Betreuungszeit — zum Beispiel bei pflegerischen Tätigkeiten, bei der Mobilität im Gebäude, bei der Kommunikation oder bei der sozialen Integration in die Gruppe. Ziel ist es, dass Kinder mit Behinderung möglichst inklusiv gemeinsam mit anderen Kindern betreut und unterrichtet werden können.

Wichtig: Die Assistenz übernimmt keine pädagogische oder unterrichtende Rolle — dafür sind weiterhin die Pädagog*innen zuständig. Die Assistenzperson unterstützt begleitend.

Wer hat Anspruch?

In der Steiermark ist die Schulassistenz eine Leistung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG). Ein Anspruch kann bestehen, wenn ein Kind aufgrund seiner Behinderung im Schul- oder Kindergartenalltag zusätzliche, individuelle Unterstützung benötigt, die über die reguläre pädagogische Betreuung hinausgeht. Die konkrete Feststellung erfolgt im Einzelfall durch die zuständige Behörde.

Wie unterscheidet sich der Antrag bei Kindergarten und Schule?

Der Ablauf ist je nach Betreuungsform unterschiedlich geregelt:

Kindergartenassistenz

  • Der Antrag wird von den Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (bzw. beim Magistrat, z. B. in Graz) gestellt.
  • Es empfiehlt sich, den Bedarf frühzeitig zu klären — idealerweise schon bei der Kindergartenanmeldung.

Schulassistenz

  • Der Bedarf wird bei der Schulanmeldung bzw. bei Aufnahme in die Schule bekanntgegeben.
  • Die Schulleitung bringt gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten den Antrag samt vorhandenen Unterlagen online bei der Abteilung 6 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung ein.
  • Die Abteilung 6 entscheidet mit Bescheid, ob ein Anspruch auf Schulassistenz besteht.

Wichtiger Tipp: Da die Bearbeitung Zeit benötigt, lohnt es sich, den Bedarf so früh wie möglich zu melden — im Idealfall bereits einige Monate vor dem geplanten Schul- bzw. Kindergartenstart, damit die Assistenz ab dem ersten Tag zur Verfügung stehen kann.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel sind unter anderem folgende Unterlagen hilfreich bzw. erforderlich:

  • Ärztliche oder fachliche Befunde, die den Unterstützungsbedarf des Kindes belegen
  • Gegebenenfalls ein bereits bestehender Behindertenpass oder ähnliche Nachweise
  • Eine Beschreibung des konkreten Unterstützungsbedarfs im Alltag (Mobilität, Pflege, Kommunikation etc.)

Die genauen Anforderungen können je nach Einzelfall variieren — hier hilft eine frühzeitige Rücksprache mit der Schule/dem Kindergarten und der zuständigen Behörde.

Wer stellt die Assistenzpersonen?

In der Steiermark wird Schul- und Kindergartenassistenz häufig über gemeinnützige Trägerorganisationen umgesetzt, die entsprechend geschultes Personal zur Verfügung stellen. Auch die Lebenshilfe Bezirk Leibnitz bietet Schul- und Kindergartenassistenz im Bezirk Leibnitz an (siehe unten).

Häufige Fragen (FAQ)

Ab wann kann ich Schulassistenz beantragen?

Der Bedarf wird bei der Schulanmeldung bzw. Aufnahme angegeben. Je früher die Meldung erfolgt, desto eher kann die Assistenz rechtzeitig organisiert werden.

Muss ich für die Kindergartenassistenz eine andere Stelle kontaktieren als für die Schulassistenz?

Ja — Kindergartenassistenz wird bei der Bezirkshauptmannschaft/dem Magistrat beantragt, Schulassistenz läuft über die Schule gemeinsam mit der Abteilung 6 des Landes Steiermark.

Übernimmt die Assistenzperson auch pflegerische Aufgaben?

Ja, je nach individuellem Bedarf können auch pflegerische Unterstützungsleistungen Teil der Assistenz sein — das wird im Rahmen der Bedarfsfeststellung geklärt.

Was, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Gegen den Bescheid kann innerhalb der Rechtsmittelfrist Beschwerde erhoben werden. Eine Erstberatung dazu bietet unter anderem eine unabhängige Sozial- oder Behindertenberatungsstelle.

Wo finde ich verbindliche, offizielle Informationen?

Rechtsverbindliche und aktuelle Informationen erhalten Sie beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung und bei Ihrer Bezirkshauptmannschaft. Dieser Beitrag dient nur der ersten Orientierung.

Schul- und Kindergartenassistenz bei der Lebenshilfe Bezirk Leibnitz

Die Lebenshilfe Bezirk Leibnitz unterstützt Familien im Bezirk Leibnitz mit qualifizierter Schul- und Kindergartenassistenz, damit Kinder mit Behinderung möglichst inklusiv und selbstverständlich am Alltag in Kindergarten und Schule teilnehmen können. Unser Team begleitet Kinder individuell und in enger Abstimmung mit Eltern, Pädagog*innen und den zuständigen Behörden.

Gerne beraten wir Sie unverbindlich, wenn Sie Fragen zur Beantragung haben oder wissen möchten, wie eine Assistenz im Bezirk Leibnitz konkret aussehen kann.

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für eine individuelle und rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Ihre Bezirkshauptmannschaft oder eine unabhängige Beratungsstelle.