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Freizeitassistenz für Menschen mit Behinderung: Anspruch, Antrag und Kosten in der Steiermark

Stand: August 2026 — Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung für die Steiermark und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer BezirkshauptmannschaftBezirkshauptmannschaft Die Bezirks-Hauptmannschaft ist eine Behörde, die zum Staat Österreich gehört. Die Kurzform ist BH. Sie sorgt dafür, dass die Gesetze eingehalten werden. Die BH kümmert sich um verschiedene Bereiche, wie zum Beispiel Jugend und Soziales, Reise-Pass, Verkehr und Strafen. bzw. beim Magistrat Graz.

Freizeit ist für alle Menschen wichtig — für Menschen mit Behinderung ist sie aber nicht immer selbstverständlich zugänglich, wenn zum Beispiel Begleitung oder Unterstützung bei der Planung fehlt. Genau hier setzt die Freizeitassistenz an. Dieser Ratgeber erklärt, was Freizeitassistenz ist, wer in der Steiermark Anspruch hat, wie der Antrag abläuft und mit welchen Kosten zu rechnen ist.

Was ist Freizeitassistenz?

Freizeitassistenz ist eine Unterstützungsleistung für Menschen mit Behinderung, die ihnen hilft, ihre Freizeit selbstbestimmt und aktiv zu gestalten. Eine Assistenzperson begleitet stundenweise — zum Beispiel bei einem Kinobesuch, beim Sport, bei einem Ausflug oder einfach bei einem Kaffeehausbesuch mit Freund*innen. Die Assistenz unterstützt dabei, Barrieren zu überwinden, Freizeitangebote in der Umgebung kennenzulernen und eigene Interessen zu entdecken.

Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderung nicht auf Angebote angewiesen sind, die andere für sie planen, sondern selbst mitbestimmen können, was, wann und mit wem sie ihre Freizeit verbringen — ganz nach den eigenen Wünschen und dem eigenen Rhythmus.

Wer hat Anspruch auf Freizeitassistenz?

Freizeitassistenz ist in der Steiermark eine Leistung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG). Anspruch kann bestehen, wenn eine Person aufgrund ihrer Behinderung Unterstützung benötigt, um ihre Freizeit selbstständig zu gestalten. Die genaue Feststellung des Bedarfs erfolgt im Einzelfall durch die zuständige Behörde.

Freizeitassistenz kann sowohl von Kindern und Jugendlichen als auch von Erwachsenen in Anspruch genommen werden — der individuelle Bedarf steht im Mittelpunkt, nicht das Alter.

Wie und wo wird Freizeitassistenz beantragt?

Der Antrag auf Freizeitassistenz wird bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gestellt — in der Landeshauptstadt beim Magistrat Graz (Referat für Behindertenhilfe). Für alle Leistungen nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (mit Ausnahme des Persönlichen Budgets) wird dabei dasselbe Antragsformular verwendet.

Ablauf in Kürze:

  1. Antrag stellen: Das Antragsformular wird ausgefüllt bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Magistrat Graz eingereicht.
  2. Bedarfsfeststellung: Die Behörde prüft den individuellen Unterstützungsbedarf, gegebenenfalls unter Einbeziehung ärztlicher oder fachlicher Befunde.
  3. Bescheid: Auf Basis der Prüfung wird per Bescheid entschieden, ob und in welchem Stundenausmaß Freizeitassistenz gewährt wird.
  4. Start der Assistenz: Sobald der Bescheid vorliegt, kann die Freizeitassistenz über einen entsprechenden Anbieter in Anspruch genommen werden.

Wichtig: Leistungen, die vor dem offiziellen Antragsdatum erbracht wurden, werden in der Regel nicht rückwirkend übernommen — es lohnt sich daher, den Antrag frühzeitig zu stellen, sobald ein Bedarf erkennbar ist.

Was kostet Freizeitassistenz?

Freizeitassistenz kann grundsätzlich auch privat/selbst bezahlt werden. Wird sie jedoch als Leistung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz bewilligt, gilt üblicherweise:

  • Bei geringem Einkommen kann die Freizeitassistenz vollständig von der öffentlichen Hand übernommen werden.
  • Ansonsten ist ein Kostenbeitrag (Selbstbehalt) zu leisten, der sich am Einkommen orientiert — häufig wird ein Großteil der Kosten übernommen und ein kleinerer Anteil (in der Praxis vielfach rund 10 Prozent) selbst getragen.
  • Bei finanziellen Härtefällen kann der Selbstbehalt verringert oder ganz erlassen werden.

Die genaue Höhe des Kostenbeitrags wird von der Behörde im Einzelfall nach den tatsächlichen Einkommensverhältnissen festgelegt. Für zusätzliche Programmpunkte wie mehrtägige Ausflüge oder Urlaube können gegebenenfalls eigene Unkostenbeiträge anfallen. Verbindliche Auskünfte zur konkreten Höhe erhalten Sie bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich Freizeitassistenz auch ohne Bescheid in Anspruch nehmen?

Ja, grundsätzlich ist es möglich, Freizeitassistenz privat und selbst finanziert zu nutzen, auch ohne behördlichen Bescheid. Für eine (teilweise) Kostenübernahme ist jedoch ein bewilligter Antrag nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz notwendig.

Gibt es Freizeitassistenz auch für Kinder?

Ja, Freizeitassistenz richtet sich an Menschen mit Behinderung jeden Alters — der individuelle Unterstützungsbedarf ist entscheidend, nicht das Lebensalter.

Wie viele Stunden Freizeitassistenz stehen mir zu?

Das hängt vom individuellen Bescheid ab. Das Stundenausmaß wird von der Behörde im Rahmen der Bedarfsfeststellung festgelegt.

Muss ich für jede einzelne Aktivität einen neuen Antrag stellen?

Nein, der Bescheid gilt in der Regel für ein bestimmtes Kontingent bzw. einen bestimmten Zeitraum, innerhalb dessen die Assistenz flexibel für unterschiedliche Freizeitaktivitäten genutzt werden kann.

Wo finde ich verbindliche, offizielle Informationen?

Rechtsverbindliche und aktuelle Informationen erhalten Sie beim Land Steiermark und bei Ihrer Bezirkshauptmannschaft. Dieser Beitrag dient nur der ersten Orientierung.

Freizeitassistenz bei der Lebenshilfe Bezirk Leibnitz

Die Lebenshilfe Bezirk Leibnitz bietet Freizeitassistenz für Menschen mit Behinderung im Bezirk Leibnitz an. Unsere Mitarbeiter*innen begleiten individuell bei Ausflügen, Sport, kulturellen Aktivitäten und vielem mehr — ganz nach den Wünschen und Interessen der jeweiligen Person. Ziel ist es, verschiedene Freizeitangebote kennenzulernen und die eigenständige Freizeitgestaltung im Sozialraum zu fördern.

Gerne beraten wir Sie unverbindlich, wenn Sie Fragen zur Beantragung haben oder wissen möchten, wie Freizeitassistenz im Bezirk Leibnitz konkret aussehen kann.

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für eine individuelle und rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Bezirkshauptmannschaft, den Magistrat Graz oder eine unabhängige Beratungsstelle.