Stand: August 2026 — Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung für die Steiermark und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer BezirkshauptmannschaftBezirkshauptmannschaft Die Bezirks-Hauptmannschaft ist eine Behörde, die zum Staat Österreich gehört. Die Kurzform ist BH. Sie sorgt dafür, dass die Gesetze eingehalten werden. Die BH kümmert sich um verschiedene Bereiche, wie zum Beispiel Jugend und Soziales, Reise-Pass, Verkehr und Strafen. bzw. beim Magistrat Graz.
Wenn eine psychische Beeinträchtigung den Alltag erschwert, wünschen sich viele Betroffene und Angehörige Unterstützung, die dort ansetzt, wo der Alltag tatsächlich stattfindet — zu Hause und im eigenen Umfeld. Genau das leistet die mobile sozialpsychiatrische Betreuung. Dieser Ratgeber erklärt, was dieses Angebot umfasst, für wen es gedacht ist, wie es sich von anderen Diensten unterscheidet und wie der Zugang in der Steiermark funktioniert.
Die mobile sozialpsychiatrische Betreuung ist eine Unterstützungsleistung für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, die direkt im gewohnten Lebensumfeld der betroffenen Person stattfindet — meist zu Hause. Ein multiprofessionelles Team mit psychosozialer Fachausbildung begleitet individuell und flexibel, unter anderem bei:
Ziel ist es, Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in der eigenen, vertrauten Umgebung zu ermöglichen — statt eine stationäre oder betreute Wohnform in Anspruch nehmen zu müssen.
Mobile sozialpsychiatrische Betreuung richtet sich an Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ab 18 Jahren, die im Alltag Unterstützung benötigen, aber grundsätzlich in ihrer eigenen Wohnung bzw. ihrem eigenen Umfeld leben (möchten). Der Umfang und die Intensität der Betreuung werden individuell auf die jeweilige Situation abgestimmt.
Die mobile sozialpsychiatrische Betreuung wird oft mit ähnlichen Angeboten verwechselt — die Abgrenzung ist aber wichtig:
Welches Angebot im konkreten Fall am besten passt, wird im Rahmen der Antragstellung bzw. im Beratungsgespräch gemeinsam geklärt.
Auch die mobile sozialpsychiatrische Betreuung ist eine Leistung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG). Der Antrag wird gestellt bei:
Ablauf in Kürze:
Viele Trägerorganisationen bieten außerdem eine unverbindliche Erstberatung an und unterstützen auf Wunsch direkt bei der Antragstellung.
Für Menschen mit einer psychischen Behinderung werden die Kosten der Leistungen nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz — dazu zählt ausdrücklich auch die mobile sozialpsychiatrische Betreuung — vom Land Steiermark bzw. der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde übernommen. Ein Antrag ist dafür in jedem Fall Voraussetzung. Die genaue Ausgestaltung (Dauer, Stundenausmaß, eventuelle Details zum Kostenbeitrag) wird im Einzelfall individuell festgelegt — für eine verbindliche Auskunft zur eigenen Situation empfiehlt sich der direkte Kontakt mit der Bezirkshauptmannschaft.
Ab welchem Alter kann mobile sozialpsychiatrische Betreuung in Anspruch genommen werden?
Das Angebot richtet sich an Erwachsene ab 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche gibt es andere, altersgerechte Unterstützungsangebote.
Muss ich für die Betreuung selbst etwas bezahlen?
Die Kosten werden für Menschen mit psychischer Behinderung im Rahmen des Steiermärkischen Behindertengesetzes von der öffentlichen Hand übernommen. Details dazu klären Sie am besten direkt mit Ihrer Bezirkshauptmannschaft.
Findet die Betreuung wirklich zu Hause statt?
Ja, das ist der zentraleZentrale In der Zentrale arbeiten die Geschäfts-Führung, die Pädagogische Leitung und weitere Büro-Angestellte. Hier sind alle wichtigen Kontakt- und Beratungs-Stellen. Unterschied zu stationären oder betreuten Wohnformen: Die Betreuung kommt zur betroffenen Person nach Hause bzw. ins gewohnte Umfeld.
Was, wenn ich nicht weiß, ob dieses Angebot oder ein anderes (z. B. Wohnassistenz) für mich passt?
Eine unverbindliche Erstberatung bei einer Trägerorganisation oder bei der Bezirkshauptmannschaft hilft, den passenden Dienst zu finden — die Angebote lassen sich auch kombinieren, je nach individuellem Bedarf.
Wo finde ich verbindliche, offizielle Informationen?
Rechtsverbindliche und aktuelle Informationen erhalten Sie beim Land Steiermark und bei Ihrer Bezirkshauptmannschaft. Dieser Beitrag dient nur der ersten Orientierung.
Die Lebenshilfe Bezirk Leibnitz bietet mobile sozialpsychiatrische Betreuung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ab 18 Jahren im Bezirk Leibnitz an. Unser multiprofessionelles Team steht bei den Herausforderungen des Alltags flexibel und individuell zur Seite, damit ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen, vertrauten Umgebung möglich ist.
Gerne beraten wir Sie unverbindlich, wenn Sie Fragen zur Beantragung haben oder wissen möchten, wie die Betreuung im Bezirk Leibnitz konkret aussehen kann.
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für eine individuelle und rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Bezirkshauptmannschaft, den Magistrat Graz oder eine unabhängige Beratungsstelle.
Mit Ihrer Auswahl willigen Sie in die Verwendung von technisch nicht notwendigen Cookies und Diensten (z.B. Google Analytics, Google Ad Manager, Google Maps) zum Zweck der Analyse der Webseitennutzung, Online-Werbung und Darstellung einer Kartenfunktion ein.
Widerruf: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Löschfunktion Ihres Browsers oder oder über die Datenschutzeinstellungen am unteren rechten Bildschirmrand widerrufen.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Lebenshilfe Leibnitz
Zentrale Verwaltung
Bahnhofstraße 21
8430 Leibnitz
Telefon: 03452 72 808
Email: office@lebenshilfe-leibnitz.at
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag: 08.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 13.00 Uhr