Nun ist es so weit! Unser neuer, moderner und nach den neuesten Anforderungen entsprechender Arbeitsstandort „Am Kögel“ in Leibnitz wurde eröffnet und bietet von nun an Platz für 20 Kundinnen und Kunden mit B&F und 4 mit TaB BescheidTaB und B&F Bescheid Ein TaB Bescheid heißt Teilhabe an der Beschäftigung in der Arbeits-Welt
Ein B&F Bescheid heißt Tages-Begleitung und Förderung
Was heißt TaB und B&F Bescheid?
Ein Bescheid ist eine Bestätigung von der Bezirks-hauptmannschaft, damit sie wo teilnehmen können, zum Beispiel bei der Arbeit, bei der Freizeit-Assistenz und so weiter. Ein TaB und B&F Bescheid sind Bescheide, die im steirischen Behinderten-Gesetz (kurz BHG Steiermark) und in der Leistungs- und Entgelt-Verordnung (kurz LEVO) stehen. Das sind die Gesetze und Regeln in der Steiermark.
Damit sie gut arbeiten können, bezahlt das Land Steiermark die notwendige Unterstützung..
Die Kundinnen und Kunden, sowie Assistentinnen und Assistenten freuen sich schon sehr auf die lang ersehnten, neuen Räumlichkeiten und spannende Arbeitsangebote!
Das moderne Haus an der Brücke bietet vielfältige Bildungsangebote für Menschen mit Behinderung. Ein Fokus liegt auf New Media (Computer & Co) und Workshops zu gesellschaftlichen Themenstellungen des alltäglichen Lebens. Der Standort dient weiters als Zentrum für die Selbstvertreter*innen innerhalb der Lebenshilfe Leibnitz und schafft Raum für Dialoge auf Kunden- und Kundinnenebene und nach außen.
Lebenshilfe Leibnitz
Zentrale Verwaltung
Bahnhofstraße 21
8430 Leibnitz
Telefon: 03452 72 808
Email: office@lebenshilfe-leibnitz.at
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag: 08.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 13.00 Uhr
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