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Faschingsfeier bei der Lebenshilfe Leibnitz begeistert Kundinnen und Kunden aber auch Mitarbeiter*innen
#InternationalerTagderBehinderung #InklusionFürAlle
Ein herzliches Dankeschön an Mitarbeiter*innen, Kundinnen und Kunden und Unterstützer*innen für das großartige Gelingen dieses besonderen Tages!
Die Lebenshilfe Österreich prämierte gemeinsam mit den Österreichischen Lotterien Projekte aus ganz Österreich, die zeigen wie Inklusion gelingen kann.
Angehörige von Menschen mit Behinderungen leisten täglich Großartiges. Gleichzeitig werden sie oft nicht wahrgenommen, stehen in zweiter Reihe. Das soll „Seite an Seite“, das neue Angebot der Lebenshilfe Steiermark, ändern.
Nun ist es so weit! Unser neuer, moderner und nach den neuesten Anforderungen entsprechender Arbeitsstandort „Am Kögel“ in Leibnitz wurde eröffnet und bietet von nun an Platz für 20 Kundinnen und Kunden mit B&F und 4 mit TaB BescheidTaB und B&F Bescheid Ein TaB Bescheid heißt Teilhabe an der Beschäftigung in der Arbeits-Welt Ein B&F Bescheid heißt Tages-Begleitung und Förderung Was heißt TaB und B&F Bescheid? Ein Bescheid ist eine Bestätigung von der Bezirks-hauptmannschaft, damit sie wo teilnehmen können, zum Beispiel bei der Arbeit, bei der Freizeit-Assistenz und so weiter. Ein TaB und B&F Bescheid sind Bescheide, die im steirischen Behinderten-Gesetz (kurz BHG Steiermark) und in der Leistungs- und Entgelt-Verordnung (kurz LEVO) stehen. Das sind die Gesetze und Regeln in der Steiermark. Damit sie gut arbeiten können, bezahlt das Land Steiermark die notwendige Unterstützung..
Altern betrifft uns alle. Menschen mit Behinderungen werden im Alter zusätzlich vor Herausforderungen gestellt. 41 Prozent der Menschen mit Behinderungen, die in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe betreut werden, sind inzwischen älter als 50 Jahre – und die Zahl steigt.
Für Wildbienen, Hummeln und Co gibt es nun auch am Flughafen Graz einen „sicheren Hafen“; Fünf Insektenhotels, gebaut von der Lebenshilfe Leibnitz, stehen für sie bereit.
Lebenshilfe Leibnitz
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Bahnhofstraße 21
8430 Leibnitz
Telefon: 03452 72 808
Email: office@lebenshilfe-leibnitz.at
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Freitag: 08.00 – 13.00 Uhr
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